Trauer um Professor Dr. Reimund Schmidt-De Caluwe

Wir trauern um unseren langjährigen Mitveranstalter, Kollegen und Freund,

Professor Dr. Reimund Schmidt-De Caluwe

(1956 – 2023).

Er hat die Veranstaltungsreihe Umwelt- und Planungsrecht in Praxis und Wissenschaft im Jahr 2009 gemeinsam mit Dr. Evelyn Hagenah und RiBVerwG Dr. Rüdiger Nolte begründet und seither mit großem Interesse an den Themen und den teilnehmenden Menschen mitgestaltet.

Es war uns über all die Jahre eine große Ehre und ein großes Vergnügen, mit ihm die Veranstaltungsreihe organisieren zu dürfen, Er ist am 14.10.2023 gestorben. Er wird uns sehr fehlen.

Prof. Dr. Dirk Hanschel

Dr. Nadja Salzborn

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Umwelt- und Planungsrecht in Praxis und Wissenschaft

Unter dem Titel „Umwelt- und Planungsrecht in Praxis und Wissenschaft“ existiert seit 2009 in Halle/Saale ein Forum zur Auseinandersetzung mit aktuellen Fragen der Verwaltungs- und Verfahrenspraxis auf den Gebieten des Umweltschutzes und der Raum- sowie Fachplanung. Ziel ist es, in Kooperation mit den auf diesen Gebieten tätigen Institutionen, Landes- und Kommunalbehörden sowie Verbänden der Region ein Forum zur Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse anzubieten und den Erfahrungsaustausch mit Akteuren aus der Rechts- und Verwaltungspraxis im mitteldeutschen Raum zu gestalten.

Im Mittelpunkt der Aktivitäten steht die Organisation einer kontinuierlichen Veranstaltungsreihe zu ausgewählten Themen aus dem gesamten Bereich des Umwelt- und Planungsrechts. Die UPPW-Reihe wird von einem fachkundigen Koordinierungskreis unter dem institutionellen Dach der Juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kooperation mit dem Umweltbundesamt konzipiert. Regelmäßig finden drei Veranstaltungen je Semester statt. Ein maßgebliches Kriterium für die Auswahl der Themen ist die Praxisrelevanz, insbesondere soll über neuere Rechtsentwicklungen informiert werden.

Die UPPW-Reihe wendet sich an alle mit dem Umwelt- und Planungsrecht befassten Personen aus den unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern der Praxis, Wissenschaft und Ausbildung. Eingeladen sind ausdrücklich auch alle Studierenden mit entsprechenden Interessenschwerpunkten.

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UPPW-Vortrag Nr. 64

Präsenzveranstaltung – HS Hallischer Saal (Burse zur Tulpe, 1. Etage)

Dienstag, 30.01.2024, 16:00 – 18:00 Uhr

Aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Umwelt- und Planungsrecht

Dr. Klaus Löffelbein, Richter am Bundesverwaltungsgericht, Leipzig

Das Forum „Umwelt- und Planungsrecht in Praxis und Wissenschaft“ setzt sich zum Ziel, insbesondere über neuere Rechtsentwicklungen zu informieren und den Erfahrungsaustausch mit Akteuren aus der Rechts- und Verwaltungspraxis im mitteldeutschen Raum zu gestalten.

Hierzu will ein Bericht über die einschlägige aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig einen maßgeblichen Beitrag leisten. Entscheidungen des obersten deutschen Verwaltungsgerichts sind in jüngerer Zeit sowohl zur Zulassung von bedeutenden Großvorhaben wie der Festen Fehmarnbeltquerung, zur gegenwärtig neu entstehenden Flüssigerdgas-Infrastruktur, zur Berücksichtigung des Klimaschutzes in der Planfeststellung oder zur Haftung für Umweltschäden durch Anlage und Betrieb eines Offshore-Windparks ergangen. Bei der Nutzung der Windkraft stellen sich stets neue, häufig naturschutzrechtliche Fragen. Immer wieder sind auch Verfahrensfragen – etwa zur Umweltverträglichkeitsprüfung – und prozessuale Probleme – namentlich rund um die Verbandsklage – Gegenstand von Judikaten, die die aktuelle Rechtsentwicklung entscheidend mitprägen.

Zur Person:

Dr. Klaus Löffelbein ist seit 2017 Richter am Bundesverwaltungsgericht und gehört dem 7. und 10. Revisionssenat an. Dort ist er – neben dem Presserecht und dem Recht der Informationsfreiheit – mit einem breiten Spektrum von umwelt- und planungsrechtlichen Fragen befasst. Zuvor war er in Bundes- und Landesbehörden, am Bundesverfassungsgericht sowie als Richter am Verwaltungsgericht Ansbach sowie am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof tätig. Dr. Löffelbein ist Lehrbeauftragter an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

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UPPW-Vortrag Nr. 63

Präsenzveranstaltung – HS Hallischer Saal (Burse zur Tulpe, 1. Etage)

Dienstag, 23.01.2024, 16:00 – 18:00 Uhr

Michael Suhr

Stand der Revision der Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU

Die Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU (Engl. Kürzel: IED) ist die zentrale Umweltvorschrift für Industrieanlagen in der EU. Rund 55.000 Industrieanlagen sind von ihr betroffen. Die IED regelt Genehmigung, Betrieb und Stilllegung von Industrieanlagen sowie größeren Tierhaltungen. Die Anforderungen der IED werden in Deutschland durch entsprechende Anpassungen der Fachgesetze bzw. des untergesetzlichen Regelwerks (z.B. BImSchG, WHG, TA Luft, AbwV) umgesetzt.

Im Lichte des Europ. Green Deal wurde die IED auf den Prüfstand gestellt: Ist sie fit für die Jahre 2025+, d.h. die anstehende industrielle Transformation (Klimaneutralität, Schadstofffreiheit)? Am 05.04.2022 legte die Kommission ihren Vorschlag für eine geänderte der IED vor. Im Kern soll damit die IED in einen zukunftstauglichen Rechtsrahmen überführt werden, der geeignet ist, die industrielle Transformation zu begleiten. Am 16.03.2023 beschloss der Rat seine Verhandlungsposition („Allgemeine Ausrichtung“). Im Juni 2023 zog dann das Europäische Parlament mit seiner Positionsbestimmung zur IED nach. Zurzeit laufen die Trilog-Verhandlungen.

Die neue IED soll effektiver sein, Mensch und Umwelt besser schützen, Innovation fördern, Ressourcenschutz, Kreislaufwirtschaft und Einsatz sicherer Chemikalien fördern, und die Dekarbonisierung unterstützen. Sie soll zudem Lücken schließen, z.B. sollen mehr Tierhaltungen, die Batterieherstellung in sog. Giga-Factories, oder auch bestimmte Bergbauaktivitäten in den Geltungsbereich einbezogen werden. Tut sie das?

Zur Person:

Michael Suhr, Umweltingenieur und Master of European Governanance and Administration, arbeitet seit 30 Jahren zum Stand der Technik in der Industrie. Seit 1993 im Umweltbundesamt (UBA) in verschiedenen Fachgebieten tätig. 1999-2000: Autor eines der ersten BVT-Merkblätter (engl. Kürzel: BREF) im Europäischen IPPC-Büro (EIPPC-Büro) in Sevilla. 2009-2011: Hauptautor des BREFs für die Zellstoff- und Papierindustrie. Mitglied in über 10 Technischen Arbeitsgruppen (TWG) für BREF-Revisionen. Mitglied des Artikel 13 IED-Forums sowie der Industrial Emission Expert Group. Koordiniert im UBA die Revision der IED.

Die Vortragsreihe wird am 30.01.2024 fortgesetzt.


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UPPW-Vortrag Nr. 62

Dienstag, 16.01.2024, 16:00 – 18:00 Uhr

Präsenzveranstaltung – Hallescher Saal (Burse zur Tulpe)

Dr. Christof Sangenstedt, Berlin / Dr. Stefan Balla, Bochum

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in beschleunigten Zeiten

Planungs- und Zulassungsverfahren dauern in Deutschland häufig zu lange. Auch die UVP muss daher auf den Prüfstand gestellt und mit rationalem und differenziertem Blick auf bislang noch nicht realisierte Vereinfachungs- und Be-schleunigungspotenziale abgeklopft werden. Aufgrund der unbestreitbar fort-bestehenden und zunehmend komplexer werdenden Umweltprobleme ist ein Prüfinstrument, das sich umfassend mit den Umweltauswirkungen geplan-ter Vorhaben befasst, in Planungs- und Zulassungsverfahren aber nach wie vor unverzichtbar. Entscheidend ist seine funktionsgerechte Ausgestaltung.

Der Vortrag erläutert dies zum einen in Bezug auf grundsätzliche Fragen zum Wesen der UVP, zum anderen anhand von Einzelelementen des Prüfverfahrens (UVP-Bericht, Beteiligung der Öffentlichkeit, Zusammenfassende Darstellung, Bewertung und Berücksichtigung). Die Referenten legen dabei ihre Ideen dar, wie die UVP zielführend weiterentwickelt werden kann. Relevante Stichworte sind Verzahnung, Konzentration, Digitalisierung und Abschichtung.

Zum Nachlesen: Balla/Sangenstedt: ZUR 7-8/2023, S. 387–396 und ZUR 9/2023, S. 476–489.

Dr. Christof Sangenstedt, Berlin, Ministerialrat a.D. Langjähriger Leiter eines Grundsatz-Rechtsre-ferats im BMU für fachübergreifendes Umweltrecht, zuständig u.a. für das Recht der Umwelt-prüfung (UVP, SUP, grenzüberschreitende Umweltprüfung), das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz sowie übergreifende Rechtsfragen des umweltbezogenen Planungsrechts.

Dr. Stefan Balla, Bochum, Prokurist im Planungsbüro Froelich & Sporbeck GmbH & Co. KG. Um-weltplaner und wissenschaftlicher Berater mit Arbeitsschwerpunkten u.a. bei UVP und SUP sowie im Projektmanagement.

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