UPPW-Vortrag Nr. 73

Präsenzveranstaltung – Hallischer Saal, Burse zur Tulpe, Universitätsring 5, 1. Etage

Dienstag, 20. Januar 2026, 16:00 -18:00 Uhr

Dr. Jörg Rechenberg, Umweltbundesamt

Die Nationale Wasserstrategie: Entstehung, Inhalte und Auswirkungen
auf das Recht und die Praxis

Wasserwirtschaft und Gewässerschutz stehen durch Klimawandel, Modernisierungsbedarf bei Infrastrukturen, diverse Stoffeinträge und demografischen Wandel vor vielfältigen Herausforderungen. Als eine Antwort darauf hat das Bundeskabinett am 15.03.2023 die Nationale Wasserstrategie (NWS) verabschiedet und auch die derzeitige Regierung hat sich zu deren Inhalten bekannt. Mit dieser Strategie und dem dazugehörigen Aktionsprogramm wird die Grundlage für ein zukunftsfähiges Management unserer Wasserressourcen und den Schutz unserer Gewässer gelegt.

Der Verabschiedung ging ein langjähriger und umfassender Stake-holderdialog mit vielen (Fach-)Veranstaltungen voraus, um ein möglichst umfassendes Lagebild zu erhalten, Problembewusstsein bei den Betroffenen zu schaffen, Handlungsoptionen zu diskutieren und Akzeptanz für die zu treffenden Maßnahmen zu erzielen.

Der Vortrag wird die wasserwirtschaftlichen Herausforderungen beleuchten, den Prozess zur erfolgreichen Verabschiedung der NWS beschreiben und die Ziele, strategischen Themen und ausgewählte Aktionen der NWS darstellen. Die Aktionen werden dabei anhand von praktischen Beispielen in einen Kontext zum gegenwärtigen und noch zu schaffenden künftigen Rechtsrahmen gestellt.

Zum Referenten:

Dr. Jörg Rechenberg: Studium der Rechtswissenschaft und Promotion im europäischen Umweltrecht; seit 1993 im Umweltbundesamt, seit 2003 Leiter des Fachgebietes »Übergreifende Angelegenheiten Wasser und Boden«; Tätigkeitsschwerpunkte: Wasserrecht und ökonomische Fragen der Wasserwirtschaft, Wassernutzungsabgaben; Begleitung des Spurenstoffdialogs und des nationalen Wasserdialogs, Konzeption und Umsetzung diverser Aktionen der Nationalen Wasserstrategie; Klimawandelanpassung: Strategien gegen Trockenheit/Dürre, Water Reuse; Grundwasserschutz und -monitoring, Auswirkungen von Fracking, CCS, Geothermie und landwirtschaftlicher Nutzung.

UPPW-Vortrag Nr. 72

Präsenzveranstaltung HS XIX (Melanchthonianum, Universitätsplatz 9)

Dienstag, 09.12.2025, 16:00 – 18:00 Uhr

Prof. Dr. Dirk Hanschel

Das Klimagutachten des IGH und seine möglichen Auswirkungen auf
das deutsche Umweltrecht

Am 23. Juli 2025 hat der Internationale Gerichtshof (IGH)
sein lang erwartetes Gutachten zu den Verpflichtungen der
Staaten in Bezug auf den Klimawandel veröffentlicht. Das
Gericht der Vereinten Nationen stellte fest, dass das Recht auf
eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt Grundlage
der Ausübung anderer Menschenrechte sei. Aus dem Völkerrecht lasse sich zudem eine Verpflichtung aller Staaten zu
effektivem Klimaschutz ableiten.

Nach einem kurzen Überblick über den Inhalt und Kontext
des Gutachtens befasst sich der Vortrag mit seinen Auswirkungen auf das deutsche Umweltrecht, nicht zuletzt vor
dem Hintergrund möglicher weiterer Klimaklagen. Es wird
aufgezeigt, welche Herausforderungen und Chancen mit
einer effektiven Berücksichtigung des Gutachtens verbunden sind und wie sich dies auf die umweltrechtliche Praxis
auswirken könnte.

Zum Referenten: Prof. Dr. Dirk Hanschel ist seit 2015 Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches, Europäisches und Internationales Öffentliches
Recht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
Seine Forschungsschwerpunkte sind neben dem vergleichenden Verfassungsrecht insbesondere das internationale Umweltrecht sowie die Menschenrechte.

UPPW-Vortrag Nr- 71

Präsenzveranstaltung –  Hallischer Saal (Burse zur Tuple, Universitätsring 5, 1. Etage)

Dienstag, 17.06.2025, 18:00 – 20:00 Uhr

Altkleider – eine größere wirtschaftliche Krise verdeutlicht Schwächen des Kreislaufwirtschaftsrechts

Dr. Frank Wenzel, Rechtsanwalt

Die Bedeutung der Textilproduktion für den Klima- und Ressourcenschutz ist allgemein bekannt. Nach EU-Erhebungen verbrauchte z.B. im Jahr 2020 ein Durchschnittsbürger neun Kubikmeter Wasser, 400 Quadratmeter Land und 391 kg Rohstoffe, um Kleidung und Schuhe für sich herstellen zu lassen. Zugleich fallen in Deutschland 1Mio. Tonnen Alttextilien pro Jahr an. Deutschland ist unter den führenden Altkleider-Exporteuren der Welt. Spiegelbildlich beschränkt sich die Abnahme von Altkleidern für den heimischen Markt auf eine vergleichsweise geringe Menge. Auch Sortierkapazitäten sind überschaubar, ihre Stückkosten sind aufgrund der Personalintensität der Leistungen vergleichsweise hoch. Die aktuelle Krise des Altkleidermarktes schüttelt die Branche entsprechend durch. Die Erlöse steuern die Nullmarke an, Anbieter stellen den Betrieb ein und ein namhafter Anbieter von Sortierleistungen meldete jüngst sogar Insolvenz an. Die Krise legt zugleich die Schwächen des Kreislaufwirtschaftsrechts und seiner Anwendung offen.

Dr. Frank Wenzel wird in seinem Vortrag auf die gegenwärtige Systematik des Kreislaufwirtschaftsrechts eingehen, die unterschiedliche Erfassungs- und Verwertungswege für Altkleider ermöglicht. Neben der Entsorgungsstruktur der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger stehen privatrechtliche Systeme zur Verfügung, unter anderem über gewerbliche Sammlungen und Rücknahmesysteme. In der Praxis gewährleistet die vorhandene Struktur allerdings keine befriedigenden Ergebnisse. Es werden die Schwächen des bestehenden Regelungssystems aufgezeigt und neben der anstehenden Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) andere Lösungsansätze aufgezeigt, die sich nicht auf das Kreislaufwirtschaftsrechts beschränken, sondern sich z.B. auch auf Fragen des Produkt- und Stoffrechts, aber auch z.B. des Vergabe- und Straßenrechts erstrecken. Zugleich wird aufzuzeigen sein, dass sich Erkenntnisse hieraus auch auf andere Stoffströme der Kreislaufwirtschaft übertragen lassen.

Zum Referenten: Dr. Frank Wenzel ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht und Partner der Kanzlei GGSC www.ggsc.de in Berlin. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen im Umwelt- und im öffentlichen Wirtschaftsrecht. Er berät und vertritt insbesondere öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Ferner ist er Vortragender und Autor, unter anderem auch als Mitherausgeber der Zeitschrift für Umweltrecht (ZUR).

UPPW-Vortrag Nr. 70

Präsenzveranstaltung HS B (Melanchthonianum, Universitätsplatz 9)

Dienstag, 03.06.2025, 16:00 -18:00 Uhr

Nachbargemeindlicher Rechtsschutz gegenüber großflächigem Einzelhandel

Prof. Dr. Andreas Decker, Richter am Bundesverwaltungsgericht

In den Verfahren 4 C 1.23 (Urteil vom 24.4.2024) und 4 C 3.23 (Urteil vom 26.9.2024) geht es um die Klage einer Nachbargemeinde gegen einen großflächigen Sportfachmarkt, der auf der Grundlage eines – sich nachträglich als unwirksam erweisenden – Bebauungsplans zugelassen worden ist. An diesen Fällen wird der Referent die Dogmatik des Nachbarschutzes nach der Rechtsprechung des BVerwG darstellen. Insbesondere geht es dabei um die Frage, ob § 11 Abs. 3 BauNVO drittschützende Wirkung besitzt und wenn nicht, wie eine Nachbargemeinde sich gegen solche Vorhaben zu Wehr setzen kann, wenn sie befürchtet, dass diese negative Auswirkungen auf ihre zentralen Versorgungsbereiche hat. Zentral ist dabei auch die Frage, ob es einen Unterschied macht, wenn die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nun (aufgrund der Unwirksamkeit des hierfür aufgestellten Bebauungsplans) auf der Grundlage eines älteren Bebauungsplans, nach § 34 BauGB oder nach § 35 BauGB zu beurteilen ist.

Zum Referenten:

Prof. Dr. Andreas Decker ist seit 2012 Richter am Bundesverwaltungsgericht und war dort im 7. und 4. Senat tätig. Im Januar 2025 wechselte er in den für das Energieleitungsrecht zuständigen 11. Senat des Bundesverwaltungsgerichts. Seit 2023 ist er Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg. Prof. Decker veröffentlichte bereits zahlreiche Aufsätze und Artikel und schreibt an wichtigen Kommentaren und Lehrbüchern mit.

UPPW – Vortrag Nr. 69

Präsenzveranstaltung – Hallischer Saal (Burse zur Tulpe, Universitätsring 5, 1. Etage

Dienstag, 29.04.2025, 16:00 – 18:00 Uhr

Risikomanagement in Trinkwassereinzugsgebieten – neue Herausforderungen für Behörden und Wasserwirtschaft

Bettina Rickert, De / Anne-Barbara Walter, Dessau- Roßlau (UBA)

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt bereits seit 2004 ein Risikomanagement in der Trinkwasserversorgung. Mit der EU-Trinkwasserrichtlinie ((EU) 2020/2184) wurde dies für Wasserversorgungs-anlagen und Trinkwassereinzugsgebiete rechtlich verankert. Die nationale Umsetzung erfolgte 2023 durch die neu gefasste Trinkwasserverordnung sowie die Erarbeitung einer neuen Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV). Damit hat der risikobasierte Ansatz für sicheres Trinkwasser Eingang in das deutsche Recht gefunden. Künftig ist es Aufgabe der Wasserversorgungsunternehmen, die Trinkwassereinzugsgebiete zu identifizieren und zu bewerten und darauf aufbauend Untersuchungsprogramme zu entwickeln. Die Behörden hingegen übernehmen die Federführung für Risikomanagementmaßnahmen.

Der Vortrag beleuchtet näher, was sich inhaltlich hinter dem Risiko-management für Trinkwassereinzugsgebiete von Trinkwasserver-sorgungen verbirgt. Er stellt die neuen rechtlichen Vorgaben der TrinkwEGV vor und zeigt die Aufgabenverteilung zwischen den Ressorts, Behörden und Betreiber*innen auf. Darüber hinaus gibt der Vortrag einen Überblick zu fertiggestellten und geplanten Veröffentlichungen, die die Umsetzung und den Vollzug der neuen rechtlichen Anforderungen in Deutschland unterstützen sollen.

Zur Person:

Bettina Rickert, Dessau-Roßlaus, ist Umweltingenieurin und seit 2009 am Umweltbundesamt tätig. Sie leitet dort das WHO-Kooperationszentrum für Forschung auf dem Gebiet der Trinkwasserhygiene. Ihre Schwerpunktthemen sind das Risikomanagement in der Trinkwasserversorgung und der sichere Betrieb von kleinen Trinkwasserversorgungen. Unter anderem koordiniert sie die Arbeiten der Bund-Länder Arbeitsgruppe Kleinanlagen, und war beteiligt an der Entwicklung der neuen WHO Trinkwasserleitlinien für kleine Wasserversorgungen sowie an Publikationen der Weltgesundheitsorganisation zum Risikomanagement.

Anne-Barbara Walter, Dessau-Roßlau, ist Juristin und seit 2006 am Umweltbundesamt tätig. Nach dem Jurastudium und dem Referendariat absolvierte sie 2006 den Masterstudiengang „Umweltrecht“ an der Universität Lüneburg. Ihre Themenschwerpunkte sind das nationale und europäische Wasserrecht, das landwirtschaftsbezogene Umweltrecht sowie das Trinkwasserrecht.

UPPW – Vortrag Nr. 68

Präsenzveranstaltung – DozentenBibliothek Zivilrecht (Thomasianum, Universitätsplatz 10a, 1. Etage)

Dienstag, 28.01.2025, 16:00 – 18:00 Uhr

Die neue Umweltstrafrechtsrichtlinie – Herausforderungen und Chancen

Franziska Schultze, wissenschaftlicher Mitarbeiter, Umweltbundesamt

Im April 2024 ist die neue EU-Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt in Kraft getreten. „Der Anstieg der Umweltkriminalität und deren Auswirkungen […] geben in der Union weiterhin Anlass zur Sorge“ – so der Erwägungsgrund 3 der Richtlinie. Es besteht also offenbar Handlungsbedarf. Neben einigen neuen bzw. erweiterten Straftatbeständen enthält die neue Richtlinie daher auch zahlreiche Vorschriften, die das Verfahren betreffen. Bis Mai 2026 muss diese von den Mitgliedstaaten ins nationale Recht umgesetzt werden. Da stellt sich die Frage, welcher Umsetzungsbedarf auf Deutschland zukommt. Welche Neuerungen sind für das deutsche Recht zu erwarten? Wo liegen die Herausforderungen aber auch Chancen?

Nach einem kurzen Überblick über die wesentlichen Neuregelungen der Richtlinie beleuchtet der Vortrag den voraussichtlichen Umsetzungsbedarf im deutschen Recht. Dabei wird auch aufgezeigt, welche Aspekte besonders herausfordernd werden könnten und welche Chancen eine gelungene Umsetzung für die Bekämpfung der Umweltkriminalität bietet.

Zur Person:

Franziska Schultze ist seit 2023 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Umweltbundesamt. Ihre Themenschwerpunkte sind neben dem Umweltstrafrecht auch das Planungs- und Genehmigungsrecht sowie übergreifende Fragen der Weiterentwicklung von verfahrensrechtlichen Instrumenten, besseren Rechtsetzung und Digitalisierung im Umweltbereich. Nach dem Jurastudium absolvierte sie 2021 den Masterstudiengang Medizin-Ethik-Recht und 2023 das Referendariat in Halle (Saale). In den Jahren 2014-2023 war sie zunächst als studentische Hilfskraft, später als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der MLU tätig.

UPPW – Vortrag Nr. 67

Präsenzveranstaltung – DozentenBibliothek Zivilrecht (Thomasianum, Universitätsplatz 10a, 1. Etage)

Dienstag, 21.01.2025, 16:00 – 18:00 Uhr

Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie – Was kommt da auf uns zu?

Maria Deutinger, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Stiftung Umweltenergierecht

In der zum 20. November 2023 geänderten Erneuerbare-Energien-Richtlinie („RED III“) ist ein „Paradigmenwechsel“ bei Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Anlagen durch die sog. Beschleunigungsgebiete angelegt. Umweltbezogene Aspekte werden verstärkt auf Planungsebene bei Ausweisung der Gebiete berücksichtigt. Zudem sind bereits in den Plänen Regeln für Minderungsmaßnahmen festzulegen, um Umweltauswirkungen zu vermeiden oder erheblich zu verringern. Im Gegenzug sollen die Genehmigungsverfahren durch den Entfall der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie von Prüfpflichten aus dem europäischen Arten-, Habitat- und Gewässerschutzrecht beschleunigt werden. Stattdessen findet nur noch ein Überprüfungsverfahren hinsichtlich höchstwahrscheinlich erheblicher unvorhergesehener nachteiliger Auswirkungen statt. EE-Anlagen werden also als Klimaschutzmaßnahmen einem genehmigungsrechtlichen Sonderregime unterstellt. Die Neuerungen dürften sowohl die deutsche Planungs- als auch Genehmigungspraxis vor Herausforderungen stellen. Doch zunächst müssen die teils unklaren Richtlinienvorgaben in nationales Recht umgesetzt werden. Die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Umsetzung der RED III geben hierfür erste Anhaltspunkte. Nach dem Bruch der Ampelkoalition ist jedoch unklar, wie es mit diesen Gesetzesvorhaben weitergeht. Die Umsetzungsfristen der RED III laufen indes größtenteils bereits am 21. Mai 2025 ab. Zudem enden Mitte 2025 die Erleichterungen aus Art. 6 EU-Notfall-VO, sodass ein vorübergehender Rückfall auf „altes Recht“ aus der Zeit vor der Beschleunigungsgesetzgebung droht.

Zur Person:

Maria Deutinger, Jahrgang 1995, studierte Rechtswissenschaft in München und Regensburg. Stationen ihres Referendariats waren u.a. Kanzleien mit Tätigkeitsschwerpunkt Bau-, Planungs- und Umweltrecht sowie die Abteilung Bauen und Umwelt im Landratsamt Freising. Seit Februar 2023 ist sie bei der Stiftung Umweltenergierecht als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig und beschäftigt sich dort mit dem Abbau von Hemmnissen in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen. Zuletzt lag ihr Fokus auf der Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus durch die EU-Notfall-Verordnung und die novellierte Erneuerbare-Energien-Richtlinie.

UPPW – Vortrag Nr. 66

Präsenzveranstaltung – HS XVI (Melanchthonianum, Universitätsplatz 9)

Dienstag, 11.06.2024, 18:00 – 20:00 Uhr (Achtung geänderte Uhrzeit!)

Vom Altlastengesetz zum Gesetz der nachhaltigen Bodenbewirtschaftung ?

Dr. Harald Ginzky, Umweltbundesamt

Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, das Bun-des-Bodenschutzgesetz zu evaluieren an die Herausfor-derungen des Klimaschutzes, der Klimaanpassung und den Erhalt der Biodiversität anzupassen und dabei die unterschiedlichen Nutzungen des Bodens zu berücksich-tigen. Der Vortrag erläutert die Bedeutung des Bodens für die Gesellschaft und zeigt die wesentlichen regulati-ven und faktischen Herausforderungen in Deutschland auf.

Nach einer Analyse der Defizite der aktuellen Rechtsla-ge werden die fachlichen, instrumentellen und verfah-rensbezogenen Überlegungen für eine grundlegende Reform des Bodenschutzrechts vorgestellt. Der Vortrag endet mit einem Blick über den nationalen Tellerrand be-züglich Reformanstrengungen in anderen Ländern und Kontinenten, v. a. in Afrika.

Zur Person:

Dr. Harald Ginzky, ist wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Umweltbundes-amt. Er betreut die Themenfelder Bodenschutz- und Gewässerschutzrecht, „Governance“ des Meeresumweltschutzes, von Climate Engineering und des Tiefseebergbaus sowie transformationswissenschaftliche Fragestellungen. Er hat zahlreiche Gesetzgebungsverfahren begleitet. Er hat mehr als 120 Fachartikel veröffentlicht, ist Redakteur der „Zeitschrift für Umweltrecht“, seit 2016 Chefherausgeber des „International Yearbook of Soil Law and Policy“. Er verhandelt regelmäßig für Deutschland in internationalen Institutionen/ Gremien, z.B. in OSPAR, FAO, UVCCD, London protocol und in der Interna-tional Seabed Authority. Dr. Ginzky engagiert sich seit 2017 verstärkt in der Entwicklungszusammenarbeit.

UPPW – Vortrag Nr. 65

Präsenzveranstaltung – HS XVI (Melanchthonianum, Universitätsplatz 9)

Dienstag, 14.05.2024, 16:00 – 18:00 Uhr

Der Artenschutz in Zeiten der Beschleunigung

Dr. Marcus Lau, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Der Schutz des globalen Klimas ist die wohl größte Herausforderung unserer Zeit und zugleich überlebensnotwenig. Um die diesbezüglich in Paris vereinbarten Klimaschutzziele zu erreichen, bedarf es u.a. des Umbaus der Energieversorgung auf erneuerbare Energien. Die Notwendigkeit dessen hat sich mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine am 24.02.2022 nochmals intensiviert. Als ein maßgebliches Hindernis für den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere der Windenergienutzung an Land, einschließlich der Anpassung der Stromnetze hat der Gesetzgeber den besonderen Artenschutz identifiziert und hierauf mit diversen Neuregelungen reagiert. Wurden zunächst mit dem 4. Änderungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz die §§ 45b bis 45d BNatSchG eingeführt, hat kurz danach im Windschatten der EU-Notfallverordnung vom 22.12.2022 mit § 6 Abs. 1 WindBG, § 72a WindSeeG und § 43m EnWG eine weitgehende Befreiung von artenschutzrechtlichen Prüfpflichten stattgefunden. Weitere Erleichterungen stehen in Umsetzung der 3. Fassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie vom 18.10.2023 unmittelbar bevor.

Dies wirft die Frage auf, ob mit den Neuregelungen ein Ausverkauf des Biodiversitätsschutzes erfolgt und sich im Lichte dessen die nach wie vor ausgesprochen strengen Anforderungen des besonderen Artenschutzrechts bei allen übrigen Vorhaben noch rechtfertigen lässt. Zur Beantwortung dieser Frage werden im Vortrag die aus dem besonderen Artenschutzrecht erwachsenden Pflichten nochmals im Überblick aufgezeigt. Ausgehend davon werden der wesentliche Inhalt der Neuregelungen auf nationaler Ebene sowie auf europäischer Ebene dargestellt und bewertet.

Zur Person:

Dr. Marcus Lau, geboren am 11.12.1978, ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Er absolvierte 2004 sein Jurastudium an der Universität Leipzig. Nach seinem Referendariat in Leipzig und Windhoek (Namibia) promovierte er zum Thema „Die Kontrolle des Schutzes von Natur und Landschaft in der Bauleitplanung“. Zeitgleich begann er seine Tätigkeit in der auf das öffentliche Recht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Füßer & Kollegen, in der er seit 2010 auch Partner ist. 

Herr Dr. Lau berät und vertritt vor allem Behörden sowie öffentliche und private Vorhabenträger in Planungs- und Zulassungsverfahren. Er publiziert regelmäßig insbesondere zu naturschutzrechtlichen Themen, kommentiert u.a. das Artenschutzrecht in dem im Erich Schmidt Verlag erscheinenden Berliner Kommentar zum Bundesnaturschutzgesetz und ist Mitherausgeber der Fachzeitschrift „Natur und Recht“. 

UPPW-Vortrag Nr. 64

Präsenzveranstaltung – HS Hallischer Saal (Burse zur Tulpe, 1. Etage)

Dienstag, 30.01.2024, 16:00 – 18:00 Uhr

Aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Umwelt- und Planungsrecht

Dr. Klaus Löffelbein, Richter am Bundesverwaltungsgericht, Leipzig

Das Forum „Umwelt- und Planungsrecht in Praxis und Wissenschaft“ setzt sich zum Ziel, insbesondere über neuere Rechtsentwicklungen zu informieren und den Erfahrungsaustausch mit Akteuren aus der Rechts- und Verwaltungspraxis im mitteldeutschen Raum zu gestalten.

Hierzu will ein Bericht über die einschlägige aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig einen maßgeblichen Beitrag leisten. Entscheidungen des obersten deutschen Verwaltungsgerichts sind in jüngerer Zeit sowohl zur Zulassung von bedeutenden Großvorhaben wie der Festen Fehmarnbeltquerung, zur gegenwärtig neu entstehenden Flüssigerdgas-Infrastruktur, zur Berücksichtigung des Klimaschutzes in der Planfeststellung oder zur Haftung für Umweltschäden durch Anlage und Betrieb eines Offshore-Windparks ergangen. Bei der Nutzung der Windkraft stellen sich stets neue, häufig naturschutzrechtliche Fragen. Immer wieder sind auch Verfahrensfragen – etwa zur Umweltverträglichkeitsprüfung – und prozessuale Probleme – namentlich rund um die Verbandsklage – Gegenstand von Judikaten, die die aktuelle Rechtsentwicklung entscheidend mitprägen.

Zur Person:

Dr. Klaus Löffelbein ist seit 2017 Richter am Bundesverwaltungsgericht und gehört dem 7. und 10. Revisionssenat an. Dort ist er – neben dem Presserecht und dem Recht der Informationsfreiheit – mit einem breiten Spektrum von umwelt- und planungsrechtlichen Fragen befasst. Zuvor war er in Bundes- und Landesbehörden, am Bundesverfassungsgericht sowie als Richter am Verwaltungsgericht Ansbach sowie am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof tätig. Dr. Löffelbein ist Lehrbeauftragter an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.